Wettkampfreglement
Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen. Der Verein / das OK aktualisiert das Wettkampfreglement jedes Jahr als Vorbereitung für den nächsten Lauf.
1. Veranstalter
Der Muttenz Marathon wird durch den Verein Muttenz Marathon veranstaltet. Der Verein verfügt über Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung verfügt über ein Budget und wird über Sponsoren-, Gönner- und Startgeldbeiträge finanziert.
2. Wettkampf
Der Muttenz Marathon ist eine Laufveranstaltung mit dem Charakter eines Landschaftslaufs. Die Wettkampfstrecken sind in einer festgelegten Zeitlimite zu bewältigen. Das OK legt das Veranstaltungsdatum fest.
2.1 Laufstrecken
Die Strecken führen weitesgehend über Forst- und Wanderwege. Auf der gesamten Strecke ist ein rücksichtsvoller Umgang mit der Natur Bedingung.
2.2 Startort
Der Start für alle Strecken erfolgt am Sonntag 29. April 2018 beim Schulhaus Margelacker, Reichensteinerstrasse 2-4, 4132 Muttenz.
2.3 Strecken und Startzeiten
Strecke | Beschreibung | Distanz | Höhenmeter | Startzeit |
Marathon | 2 Runden | 42.195 km | ca. 1000 HM | 09:30 Uhr |
Halbmarathon | 1 Runde | 21.095 km | ca. 500 HM | 09:30 Uhr |
10 km-Frühlingslauf | 1 verkürzte Runde | 10 km | ca. 160 HM | 10:45 Uhr |
Kinderlauf | 2 Runden à 0.4 km | 0.8 km | flach | 13:30 Uhr |
Schülerlauf | 1 Runde à 1.5 km | 1.5 km | flach | 13:45 Uhr |
2.4 Garderoben und Wertsachen
Es stehen Garderoben, Duschen und Toiletten im Start-/Zielgelände zur Verfügung. Ein Wertsachendepot ist eingerichtet.
2.5 Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme am Muttenz-Marathon gelten für die Austragung 2017 folgende Altersvorschriften:
Strecke | Altersbeschränkung |
Marathon | Jahrgang 2000 und älter |
Halbmarathon | Jahrgang 2002 und älter |
10 km-Frühlingslauf | Keine Altersbeschränkung |
Schülerlauf | Jahrgang 2008 bis 2003 |
Kinderlauf | Jahrgang 2009 und jünger |
Eine sehr gute körperliche Verfassung ist Voraussetzung für die Bewältigung aller Strecken.
Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Eltern oder der gesetzliche Vertreter ihr Einverständnis zur Teilnahme geben.
2.6 Anzahl Startplätze
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die Startplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben.
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt über www.muttenz-marathon.ch. Die Erfassung und Bewirtschaftung der Teilnehmerdaten geschieht durch das OK und Lausitz-Timing. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Wettkampfreglement. Die Anmeldung ist definitiv.
3.1 Startgeld
Strecke | Startgeld Zahlung aus CH | Startgeld Zahlung Ausland |
Marathon | Fr. 55.00 | Euro 55.00 |
Halbmarathon | Fr. 35.00 | Euro 35.00 |
10 km-Frühlingslauf | Fr. 10.00 | Euro 10.00 |
Schülerlauf | Fr. 8.00 | Euro 8.00 |
Kinderlauf | Fr. 5.00 | Euro 5.00 |
Die Bezahlung erfolgt mit gängigen Kreditkarten oder Banküberweisung. Nachmeldungen können vor Ort in Bar in Schweizerfranken beglichen werden. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen Leistungen inbegriffen.
Online-Anmeldeschluss: 26. April 2018 um 08:00 Uhr
Nachmeldungen vor Ort bis spätestens 45 Min vor dem Start sind gegen einen Zuschlag möglich:
- Marathon, Halbmarathon, Zuschlag Fr. 10.00
- 10 km-Frühlingslauf, Zuschlag Fr. 5.00
- Kinder- und Schülerlauf ohne Aufpreis
3.2 Abmeldung
Es erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Bei Krankheit oder Unfall kann das OK gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses einen Startplatz im Folgejahr zur Verfügung stellen.
3.3 Ummeldung
Die Ummeldung auf eine andere Laufdistanz, kann über das Kontaktformular oder per Mail bis am 25. April 2018 ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen. Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist möglich. Eine allfällige Startgelddifferenz wird nicht zurückerstattet. Eine Streckenänderung auf eine längere Distanz ist möglich. Die Startgelddifferenz wird erhoben.
3.4 Umschreibung
Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist bis am 25. April 2018 ohne Bearbeitungsgebühr möglich.
Nach dem 25. April 2018 sind Ummeldungen oder Umschreibungen nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Rennbüro anlässlich der Startnummernausgabe möglich – es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.
3.5 Kategorien
Marathon:
- M20 / W20 Jahrgänge 1989 – 2000
- M30 / W30 Jahrgänge 1979 – 1988
- M40 / W40 Jahrgänge 1969 – 1978
- M50 / W50 Jahrgänge 1959 – 1968
- M60 / W60 Jahrgänge 1958 und älter
Halbmarathon:
- MU20 / WU20 Jahrgänge 1999 – 2002
- M20 / W20 Jahrgänge 1989- 1998
- M30 / W30 Jahrgänge 1979 – 1988
- M40 / W40 Jahrgänge 1969 – 1978
- M50 / W50 Jahrgänge 1959 – 1968
- M60 / W60 Jahrgänge 1958 und älter
10 km-Frühlingslauf:
- MU20 / WU20 Jahrgänge 1999 und jünger
- M20 / W20 Jahrgänge 1989- 1998
- M30 / W30 Jahrgänge 1979 – 1988
- M40 / W40 Jahrgänge 1969 – 1978
- M50 / W50 Jahrgänge 1959 – 1968
- M60 / W60 Jahrgänge 1958 und älter
Schülerlauf:
- MU12, MU14, MU16
- WU12, WU14, WU16
Kinderlauf:
- MU8, MU10
- WU8, WU10
4. Verpflegungs- und Kontrollposten
4.1 Verpflegungsposten
Alle 5 – 7 Kilometer wird ein Verpflegungsposten eingerichtet. Der Verpflegungsplan zeigt, welche Verpflegung an welchem Verpflegungsposten verfügbar sein wird.
Der Veranstalter kann auf Grund von Witterungsverhältnisse jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsposten verschieben und / oder hinzufügen.
4.2 Littering
Bei allen Verpflegungsposten befinden sich Abfalleimer. Ausserhalb der Verpflegungszonen müssen die Abfälle mitgeführt werden und beim nächsten Verpflegungsposten entsorgt werden!
!Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe!
4.3 Kontrollposten
Streckenkontrollen können überall und unangekündigt vorgenommen werden. Die Startnummer ist immer gut sichtbar zu tragen und den Streckenposten bei Nachfrage unaufgefordert mitzuteilen. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen.
4.4 Begleitung
Private Begleitungen von Läufern mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Insbesondere ist die Begleitung bei den Kinder- und Schülerläufen durch Erwachsene (Eltern, Bekannte etc.) strickte untersagt. Wiederhandlungen führen zur Disqualifikation.
4.5 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt mit einem aktiven Transpondersystem.
An folgenden Orten werden die Zeiten und Zwischenzeiten gemessen:
- Schönmatt (Zwischenzeit und Bergpreiswertung für Marathon und Halbmarathon; für den Marathon zählt der Durchlauf 1. Runde)
- Start und Ziel: Start-, Zwischenzeit und Endzeitmessung
4.6 Sicherheit und medizinische Hilfe
Der Platzarzt, sowie der Samariterverein Muttenz betreut die Läufer im Ziel. Am Posten beim Ziel werden verschiedene medizinische Helfer vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):
- meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Strecken- oder Sanitätsposten,
- kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten,
- ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (+41 76 335 77 35) an.
4.7 Befugnis Sanitätsdienst / Streckenposten
Der Sanitätsdienst und die Streckenposten haben das Recht, Teilnehmer welche Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen.
4.8 Streckenmarkierung und Verkehr
Das Verlassen und/oder Abkürzen der markierten Strecken ist verboten. Widerhandlungen können von einer Zeitstrafe bis zur Disqualifikation führen. Die Strecken werden mit Fähnchen, Trassierband, und Hinweisschildern markiert. Die Strecken führen teilweise über nicht abgesperrte Strassen und Kreuzungen. Es gelten die gesetzlichen Verkehrsregeln. Gefährliche Streckenabschnitte sind speziell mit Streckenposten und/oder Warnschildern versehen. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen. Das Nichtrespektieren kann zu einer Zeitstrafe bis hin zur Disqualifikation führen.
5. Zeitlimiten und Aufgabe
5.1 Zeitlimiten
Für den Marathon besteht eine Zeitlimite von max. 6 Stunden.
Allgemeiner Zielschluss für alle Läufe ist um 15.30 Uhr. Wer danach ins Ziel einläuft wird nicht mehr in die Wertung aufgenommen.
Kann die Zeit nicht eingehalten werden, muss der betroffene Läufer beim jeweiligen Posten oder dem Besenvelo die Startnummer melden. Den Anweisungen der Helfer an den Verpflegungsposten und des Fahrers des Besenvelos ist Folge zu leisten. Geht ein Läufer hinter dem Besenvelo weiter, erfolgt dies auf seine eigene Verantwortung.
5.2 Aufgabe
Ein Läufer darf, ausser bei Verletzung und Erschöpfung, den Wettkampf nur an den Verpflegungsposten abbrechen. Er muss in diesem Fall beim Helfer die Startnummer melden und dessen Anweisungen befolgen.
6. Startnummernausgabe
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer persönlich abholen oder kann diese gegen Vorlage einer gültigen Vollmacht abholen lassen.
Die Startnummernausgabe findet statt am:
- Samstag 28. April 2018 von 17.00 – 19.00 Uhr beim Schulhaus Margelacker
- Sonntag 29. April 2018 ab 07.00 Uhr beim Schulhaus Margelacker
Bei der Startnummernausgabe erhält jeder Läufer:
- Startnummer: Diese ist auf der Brust oder Bauch zu tragen. Sie muss während des ganzen Wettkampfes immer gut sichtbar sein.
- Chip: Der Chip ist in der Startnummer integriert. Dieser ist für die korrekte Zeitmessung relevant.
7. Antidoping
Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem Wettkampf einer Dopingkontrolle unterzogen werden.
8. Beschwerde
Beschwerden müssen schriftlich spätestens eine halbe Stunde nach dem Zieleinlauf des betroffenen Athleten bei der Wettkampfjury abgegeben werden.
9. Wettkampfjury
Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen:
- OK- Präsident
- Mitglied des Organisationskomitee
- Bei Bedarf involvierter Streckenposten, Arzt, Samariter und Velofahrer
Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Rekurs möglich.
10. Streckenänderung und Absage
Aus Sicherheitsgründen oder kurzfristig angelegten Baustellen, kann die Wettkampfleitung jederzeit Strecken- und Postenänderungen vornehmen. Bei Ereignissen aufgrund höherer Gewalt behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.
11. Versicherung und Haftung
11.1 Versicherung
Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer muss über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettung und Bergung sowie Heilung einschliessen. Die Teilnahme erfolgt in völliger Eigenverantwortung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt auch jede Haftung für die unentgeldliche Aufbewahrung der Wertsachen im Wertsachendepot ab.
11.2 Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.
12. Rangverkündigung und Preisverleihung
12.1 Rangverkündigung
Am Sonntag, 29. April 2018, beim Schulhaus Margelacker, jeweils zeitnah ca. 30 min nachdem der/die 3.-platzierte jeder preisberechtigten Kategorie das Ziel erreicht hat.
Die Ranglisten werden auf der Webseite publiziert.
12.2 Preisverleihung
An der Siegerehrung werden folgende Preise verliehen:
- Die ersten drei Damen und Herren des Gesamtklassements jeder Laufdisziplin erhalten einen Preis.
- Es gibt eine Bergpreiswertung beim Marathon (Messung Schönmatt 1. Runde) und Halbmarathon für die erste Frau und den ersten Mann
- Die ersten Damen und Herren Ü60 der jeweiligen Laufdisziplin werden mit einem Spezialpreis geehrt.
Preise werden nur an anwesende Berechtigte abgegeben. Die Preise werden nicht nachgesandt.
13. Bildrechte und Datenschutz
Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder, Ton oder Filmaufnahmen.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Arlesheim
Muttenz, den 30.03.2018
Ivo Amrein, Präsident Muttenz Marathon